Die Verteidiger des Hauptangeklagten haben ihre Forderung an die Familie der erschossenen Polizistin relativiert. Nach öffentlicher Kritik rudern die Anwälte von Andreas S. zurück. Ursprünglich hatte Lars Nozar gesagt, der Antrag auf Schmerzensgeld und Schadensersatz, den Familie B. gestellt hatte, werde für die Angehörigen „teuer“. Wörtlich sagte Nozar in seinem Podcast vom 22. Oktober: „Die Opferfamilie muss jetzt die Strafverteidiger von Andreas S. bezahlen.“ Er bezifferte diese Anwaltskosten damals so: „Da sind wir schon im stabilen fünfstelligen Bereich.“ Daraufhin hagelte es Kritik, ausgedrückt auch in Leserbriefen in der RHEINPFALZ. In ihrem neuesten Podcast verteidigen sich die beiden Verteidiger nun und sagen auf einmal: „Niemand hat behauptet, dass der stabile fünfstellige Betrag für die Anwälte wäre.“ Vielmehr entstehe dieser Betrag, wenn man Gutachterkosten, Gerichtskosten und Anwaltskosten zusammenrechne. Nozar versteigt sich gar zu der Behauptung, der Leserbrief in der RHEINPFALZ könne als „Aufruf zum Lynchmord“ verstanden werden. Dabei erledigten er und sein Kollege Leonard Kaiser lediglich „ihren Job“. Sie sympathisierten weder mit dem Angeklagten noch mit der Tat. Im Prozess wegen der Polizistenmorde von Kusel stehen am Dienstag ab 9 Uhr die Plädoyers an.
Georg Altherr