Um 10.30 Uhr wird am Mittwoch, 30. November, am Landgericht Kaiserslautern das Urteil im Prozess wegen der Polizistenmorde von Kusel gesprochen. Bis Dienstagnachmittag hatte sich kein wichtiger Prozessbeteiligter krank gemeldet, so dass es bei dem Termin bleiben dürfte. Das Landgericht erwartet einen großen Zuschauer- und Medienandrang. Die Staatsanwaltschaft und die Anwälte der Familien der getöteten Polizisten haben für den Hauptangeklagten Andreas S. (39) eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen zweifachen Mordes gefordert. Zudem soll das Gericht feststellen, dass dessen Schuld besonders schwer wiegt. Sollte das Gericht dem folgen, käme der gebürtige Zweibrücker Andreas S. nach 15 Jahren Haft nicht auf freien Fuß. Seine Verteidiger sehen die Morde als nicht erwiesen an. Sie argumentieren, dass sich ihr Mandant allenfalls der „Körperverletzung mit Todesfolge“ schuldig gemacht habe. Ein Strafmaß nannten sie nicht. Andreas S. selbst bat in seinem Schlusswort um "Verständnis" für sein Handeln. Den Prozess verglich er mit einem "mittelalterlichen Hexenprozess". Der Mitangeklagte Florian V. (33) hat sich der Wilderei schuldig gemacht. So sieht es die Staatsanwaltschaft. Weil er als Kronzeuge wesentlich zur Aufklärung beigetragen habe, soll er deren Ansicht nach straffrei bleiben. Am 31. Januar waren bei einer nächtlichen Verkehrskontrolle bei Ulmet im Kreis Kusel eine 24 Jahre alte Polizeianwärterin und ein 29 Jahre alter Polizist erschossen worden. Das Video unten zeigt in einer nachgestellten Fahrt mit der Kamera, an welcher Strecke die mutmaßlichen Täter in der Nacht zum 31. Januar wilderten und wo die Tat geschah.
Georg Altherr