Die Verteidiger des Polizistenmörders von Kusel akzeptieren das Urteil des Landgerichts Kaiserslautern nicht. Wie der Gerichtssprecher der RHEINPFALZ sagte, haben die Anwälte Revision gegen das Urteil eingelegt. Nun muss der Bundesgerichtshof entscheiden, ob das Urteil vom Mittwoch Bestand hat oder ob es ganz oder teilweise aufgehoben wird. Die Deutsche Presse-Agentur schreibt ergänzend, dass die Revision noch am Mittwochabend eingelegt worden sei. Gegenüber der RHEINPFALZ hatten sich die Verteidiger von Andreas S., Lars Nozar und Leonard Kaiser, nach dem Urteil zu der Frage, ob sie Revision einlegen, nicht äußern wollen. Allerdings hatten sie im Laufe des Verfahrens mehrfach angedeutet, dass sie Anhaltspunkte für eine Revision suchen und diesen Weg nach dem Urteil auch gehen wollen. Andreas S. (39) war am Mittwoch zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden, weil das Landgericht überzeugt ist, dass er am 31. Januar bei Ulmet im Kreis Kusel zwei Polizisten quasi hinrichtete.
Georg Altherr mit dpa