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Bundesgerichtshof befasst sich wohl im Sommer mit Polizistenmorden

13:28
18.01.2023
Frühestens im Sommer wird sich wohl entscheiden, wie die Revision des Urteils wegen der Polizistenmorde von Kusel ausfällt. Beim Bundesgerichtshof wird sich der vierte Strafsenat mit dem Urteil des Landgerichts Kaiserslautern befassen. Dieser Senat erledigte seine Arbeit zuletzt in aller Regel innerhalb von drei Monaten, also relativ schnell. Aber es könnte Mai werden, bis die Akte beim Bundesgerichtshof überhaupt eingeht. Das liegt an den Fristen und den vielen Beteiligten. Der Bundesgerichtshof wird sich auch deshalb nicht ewig Zeit lassen, weil Andreas S. derzeit "nur" in Untersuchungshaft sitzt. Die gesamte Geschichte steht hier.

Georg Altherr

Polizistenmorde: Andreas S. akzeptiert das Urteil nicht und legt Revison ein

08:55
01.12.2022
Die Verteidiger des Polizistenmörders von Kusel akzeptieren das Urteil des Landgerichts Kaiserslautern nicht. Wie der Gerichtssprecher der RHEINPFALZ sagte, haben die Anwälte Revision gegen das Urteil eingelegt. Nun muss der Bundesgerichtshof entscheiden, ob das Urteil vom Mittwoch Bestand hat oder ob es ganz oder teilweise aufgehoben wird. Die Deutsche Presse-Agentur schreibt ergänzend, dass die Revision noch am Mittwochabend eingelegt worden sei. Gegenüber der RHEINPFALZ hatten sich die Verteidiger von Andreas S., Lars Nozar und Leonard Kaiser, nach dem Urteil zu der Frage, ob sie Revision einlegen, nicht äußern wollen. Allerdings hatten sie im Laufe des Verfahrens mehrfach angedeutet, dass sie Anhaltspunkte für eine Revision suchen und diesen Weg nach dem Urteil auch gehen wollen. Andreas S. (39) war am Mittwoch zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden, weil das Landgericht überzeugt ist, dass er am 31. Januar bei Ulmet im Kreis Kusel zwei Polizisten quasi hinrichtete. 

Georg Altherr mit dpa

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