Florian V., der Gehilfe des verurteilten Polizistenmörders von Kusel, erhält eine Haftentschädigung von rund 2000 Euro. Das sagte sein Anwalt Christian Kessler (Saarbrücken) auf Anfrage der RHEINPFALZ. Florian V. hatte vom Tag des Doppelmordes, 31. Januar 2022, bis Anfang März 2022 in Untersuchungshaft gesessen. Zunächst wegen des Verdachts, zusammen mit Andreas S. auf die Polizisten geschossen zu haben; später nur wegen des Verdachts der gewerbsmäßigen Jagdwilderei und der versuchten Strafvereitelung. Anwalt Kessler hatte sich seinerzeit für die Entlassung seines Mandanten aus der Untersuchungshaft eingesetzt. Zunächst scheiterte er mit einem entsprechenden Antrag. Daraufhin legte er Beschwerde ein, der das Landgericht Anfang März 2022 dann stattgab. Im Rückblick kam das Landgericht in seinem Urteil vom 30. November 2022 zu der Überzeugung, dass Florian V. zu Unrecht in Untersuchungshaft gesessen hatte, weil sich der Verdacht, er habe an den Morden mitgewirkt, nicht bestätigte. Deshalb entschied das Gericht, dass Florian V. für die Haftzeit entschädigt werden muss. Die Haftentschädigung ist nun rechtskräftig und kann nicht mehr angefochten werden.
Georg Altherr