Das Urteil im Polizistenmordprozess liegt jetzt vor. Es füllt 274 Seiten und ist den Anwälten der beiden verurteilten Männer gerade zugestellt worden. Dies sagte Christian Kessler, Anwalt von Florian V., auf Anfrage der Rheinpfalz. Die Zustellung ist ein wichtiger Etappenpunkt im Revisionsverfahren. Die Verteidiger von Andreas S., den das Gericht für den Mörder der beiden Polizeibeamten hält, haben nun genau einen Monat Zeit, um die Revision zu begründen. Sie müssen also bis Mitte März darlegen, welche Rechtsfehler ihres Erachtens im Prozess oder im Urteil gemacht wurden. Die Strafkammer des Landgerichts Kaiserslautern hatte bis Ende der Woche Zeit, das Urteil niederzuschreiben und an die Verteidiger zu schicken. Das schriftliche Urteil wird nicht veröffentlicht. Auch die Presse erhält zum jetzigen Zeitpunkt keinen Einblick. Da das Landgericht Kaiserslautern seine Frist, das Urteil schriftlich zu fassen, fast voll ausnutzte, wird es nun wahrscheinlicher, dass über die Revision frühestens im Sommer entschieden wird. Es ist davon auszugehen, dass das Ergebnis der Revision im Spätsommer, also Ende August oder im September, vorliegen könnte.
Georg Altherr