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20230228161035

Urteil gegen Florian V. jetzt rechtskräftig: Keine Strafe

09:59
18.02.2023
Das Urteil gegen Florian V. hat Rechtskraft und kann nicht mehr angefochten werden. Das teilte Christian Kessler, der Anwalt von Florian V. auf Anfrage mit. Florian V. hatte dem verurteilten Polizistenmörder von Kusel, Andreas S., seit Oktober 2021 bei seinen professionellen Wildereitouren geholfen. Die Aufgabe von Florian V. war es, die von Andreas S. mit Hilfe teurer Nachtsichttechnik erlegten Tiere zu suchen und zu dessen Wilderer-Mobil zu ziehen, manchmal über Strecken von 100 oder 200 Metern. Für leichte Rehe erhielt er zehn Euro pro Tier. Für schwerere Rehe, Hirsche und Wildschweine 20 Euro das Stück. Alles in bar. So verhielt es sich auch in der Tatnacht vom 31. Januar 2022. Das Landgericht kam am Ende seiner fünfeinhalb Monate währenden Verhandlung zu dem Ergebnis, dass Florian V. mit den Schüssen auf die Polizisten nichts zu tun hatte. Es verurteilte Florian V. wegen Beihilfe zur Wilderei, sah aber davon ab, den Laufburschen von Andreas S. zu bestrafen, weil er nach Ansicht des Gerichts erheblich zur Aufklärung der Tat beigetragen hatte. Die Vertreter der Nebenklage, also die Anwälte der Angehörigen der Opfer, hatten eine Strafe auch für Florian V. verlangt. 

Georg Altherr

Polizistenmorde: Urteil liegt jetzt schriftlich vor

13:04
17.02.2023
Das Urteil im Polizistenmordprozess liegt jetzt vor. Es füllt 274 Seiten und ist den Anwälten der beiden verurteilten Männer gerade zugestellt worden.  Dies sagte Christian Kessler, Anwalt von Florian V., auf Anfrage der Rheinpfalz. Die Zustellung ist ein wichtiger Etappenpunkt im Revisionsverfahren. Die Verteidiger von Andreas S., den das Gericht für den Mörder der beiden Polizeibeamten hält, haben nun genau einen Monat Zeit, um die Revision zu begründen. Sie müssen also bis Mitte März darlegen, welche Rechtsfehler ihres Erachtens im Prozess oder im Urteil gemacht wurden. Die Strafkammer des Landgerichts Kaiserslautern hatte bis Ende der Woche Zeit, das Urteil niederzuschreiben und an die Verteidiger zu schicken. Das schriftliche Urteil wird nicht veröffentlicht. Auch die Presse erhält zum jetzigen Zeitpunkt keinen Einblick. Da das Landgericht Kaiserslautern seine Frist, das Urteil schriftlich zu fassen, fast voll ausnutzte, wird es nun wahrscheinlicher, dass über die Revision frühestens im Sommer entschieden wird. Es ist davon auszugehen, dass das Ergebnis der Revision im Spätsommer, also Ende August oder im September, vorliegen könnte.

Georg Altherr

Georg Altherr Andreas S. mit einem seiner beiden Anwälte Lars Nozar am Landgericht in Kaiserslautern.
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