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Ermittlungen gegen 20 Bekannte des Polizistenmörders von Kusel

08:44
28.03.2023
Rund 20 Bekannte des verurteilten Polizistenmörders von Kusel sind in den Fokus der Justiz geraten: Gegen sie seien Ermittlungsverfahren vor allem wegen Verstößen gegen das Waffengesetz im Zusammenhang mit der Ausübung der Jagd eingeleitet worden, teilte die Staatsanwaltschaft Saarbrücken am Dienstag mit. Dabei gehe es um Verstöße gegen Aufbewahrungspflichten und den Besitz nicht registrierter Schusswaffen. Nahezu alle Beschuldigten seien Jäger oder im Besitz eines Jagdscheins. Zuvor hatte die „Saarbrücker Zeitung“ darüber berichtet.
Vor rund vier Monaten war ein 39-Jähriger vom Landgericht Kaiserslautern wegen Mordes an zwei Polizisten zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Demnach hatte der Saarländer Ende Januar 2022 bei Kusel (Westpfalz) die beiden jungen Polizisten bei einer nächtlichen Fahrzeugkontrolle erschossen, um gewerbsmäßige Jagdwilderei zu verdecken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken teilte zu den Ermittlungsverfahren weiter mit, dass vier Fälle bereits mit rechtskräftigen Verurteilungen jeweils zu Geldstrafen abgeschlossen seien. In zwei weiteren Verfahren sei gegen insgesamt drei Menschen Anklage erhoben worden, und zwar in einem Verfahren im Juli 2022 und in dem anderen Verfahren im Januar 2023.
Die Verfahren waren über eine nach der Tat von Kusel eingesetzte Ermittlungsgruppe eingeleitet worden, da sich Anhaltspunkte für weitere Straftaten von Personen „aus dem sozialen Umfeld“ des inzwischen Verurteilten ergeben hätten, hieß es.
Auch gegen den verurteilten 39-Jährigen sind laut Staatsanwaltschaft noch Ermittlungsverfahren anhängig: wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz, Jagdwilderei und Insolvenzverschleppung. 

dpa

Strafbefehl gegen Ehefrau von Polizistenmörder rechtskräftig

13:01
21.03.2023
Der Strafbefehl gegen die Ehefrau des verurteilten Polizistenmörders von Kusel wegen Beihilfe zur gewerbsmäßigen Jagdwilderei und Verstoßes gegen das Waffengesetz ist rechtskräftig geworden. Es sei innerhalb der Frist kein Einspruch dagegen bei Gericht eingegangen, teilte der Direktor des Gerichts am Dienstag in Kusel mit. Der Verteidiger habe zudem den Verzicht auf Rechtsmittel erklärt. Die Frau wurde demnach zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Laut Strafbefehl hatte sie ihrem Mann erlaubnispflichtige Schusswaffen zur Jagd überlassen, obwohl dieser zur Nutzung der Waffen nicht berechtigt gewesen war. Der 39-Jährige besaß seit März 2020 keinen Jagdschein mehr. Zuvor hatte er Waffen, die ihm gehörten, Erwerbsberechtigten überlassen müssen. Einen Teil davon hatte er seiner Ehefrau, die auch Jägerin ist, gegeben. Dadurch habe er weiter Zugang zu Waffen gehabt, hieß es vom Gericht.

Der 39-Jährige war Ende November 2022 vom Landgericht Kaiserslautern wegen Mordes an zwei Polizisten zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Demnach hatte der Saarländer Ende Januar 2022 bei Kusel (Westpfalz) die beiden Polizisten bei einer nächtlichen Fahrzeugkontrolle erschossen, um gewerbsmäßige Jagdwilderei zu verdecken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Strafbefehl ist laut Amtsgericht Kusel auf Antrag der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern erlassen worden. Er umfasse auch die Einziehung bestimmter Waffen.

dpa

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