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Aufruf zur Jagd auf Polizisten - Mann in zweiter Instanz verurteilt

15:15
11.04.2023
Wegen des Aufrufs zur tödlichen Jagd auf Polizisten nach dem Doppelmord auf zwei Beamte in der Westpfalz ist ein Mann auch in zweiter Instanz zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Bad Kreuznach verhängte am Dienstag eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten gegen den Mann und befand ihn unter anderem der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten und der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener für schuldig. Die Strafe fiel damit etwas geringer aus als in erster Instanz und wurde erneut nicht zur Bewährung ausgesetzt. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hatte ursprünglich eine Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten verhängt.

dpa/lrs

Mann wegen Aufrufs zur Jagd auf Polizisten erneut vor Gericht

11:41
11.04.2023
Rund sieben Monate nach einem ersten Urteil gegen einen Mann wegen des Aufrufs zur tödlichen Jagd auf Polizisten beschäftigt sich nun das Landgericht Bad Kreuznach mit dem Fall. Die Berufungsverhandlung startete am Dienstag, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. In der Berufungssache sind zunächst noch eine ganze Reihe an Fortsetzungsterminen bis Ende April angesetzt.
Der Angeklagte soll kurz nach dem Doppelmord an zwei Polizisten in der Westpfalz, der bundesweit für Aufsehen gesorgt hatte, im Februar 2022 in zwei selbstgedrehten Videos unter anderem auf seinem öffentlichen Facebook-Profil die Gründung eines „Cophunter“-Vereins - also eines „Polizistenjäger-Vereins - angekündigt und zu Jagd und Tötung von Polizisten als „Sport“ aufgerufen haben. Auch soll er in einer E-Mail an die Polizei in Idar-Oberstein die Morde in der Nähe von Kusel mit den Worten „War das geil“ gefeiert und die Opfer als „abgeknallte Pfälzer Ratten“ bezeichnet haben.
Das Amtsgericht Idar-Oberstein verurteilte den Mann unter anderem wegen der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten und der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener zu einem Jahr und acht Monaten Gefängnis und setzte diese Strafe nicht zur Bewährung aus. Sowohl der Angeklagte als auch die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz legten Berufung ein, so dass das Verfahren beim Landgericht landete.
Bei dem Doppelmord in der Westpfalz war Ende Januar vergangenen Jahres eine Polizeianwärterin (24) und ein Polizeikommissar (29) bei einer nächtlichen Fahrzeugkontrolle erschossen worden. Hintergrund soll Jagdwilderei gewesen sein. Der Täter aus dem Saarland war im November 2022 vor dem Landgericht Kaiserslautern zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

dpa/lrs

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