Nur wenige Rechtsanwälte können von sich behaupten, die Justiz aus allen möglichen Perspektiven zu kennen. Michael E., der Schütze von Saarbrücken-Klarenthal konnte es. Er war nämlich nicht nur als Rechtsanwalt für Mandanten tätig, sondern auch immer wieder selbst im Visier der Staatsanwaltschaft. Mindestens einmal wurde er auch zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Laut Staatsanwaltschaft Saarbrücken führte die Strafverfolgungsbehörde - zumindest seit 1995 - 28 Verfahren gegen Michael E.. Dabei kam eine beeindruckende Liste zusammen: Ermittelt wurde wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Verstößen gegen das Waffengesetz, Verleumdung, Bedrohung, übler Nachrede, falscher Verdächtigung, Unterschlagung, Nötigung, des Missbrauchs von Titeln und Dienstbezeichnungen, des Betrugs, der Beleidigung, der Untreue, der falschen Versicherung an Eides statt, der Datenveränderung, des Vereitelns der Zwangsvollstreckung und der unberechtigten Gebührenerhebung. 1999 wurde Michael E. zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. 2021 verurteilte das Amtsgericht Saarbrücken den Mann wegen unerlaubten Besitzes einer Schusswaffe zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu jeweils 60 Euro, also 3600 Euro Strafe. Außerdem wurde dann diese Waffe eingezogen., aber nur diese. Im April 2022 verurteilte das Amtsgericht Saarbrücken Michael E. wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu jeweils 50 Euro, also zu einer Strafe von 3000 Euro. Über Verurteilungen oder Ermittlungsverfahren aus den Jahren vor 1995 ist der Staatsanwaltschaft Saarbrücken nichts bekannt. Das heißt nicht, dass es keine gegeben haben muss. Möglicherweise sind sie aus dem Strafregister gelöscht worden, weil das Gesetz solche Löschungen vorschreibt.
Georg Altherr