Der Saarbrücker Jäger Michael E., der sich am vergangenen Freitag gegen den Entzug seiner Waffen durch Schüsse auf die Polizei wehrte, hatte sein Waffenarsenal schon einmal abgeben müssen. Wie die RHEINPFALZ erfuhr, hatte er seine Waffen und Waffenbesitzkarten für zehn Jahre verloren. Grund war seine Verurteilung im Jahr 1999 zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren. Das Waffengesetz sieht vor, dass jemand, der zu einer Haftstrafe von über einem Jahr verurteilt wird, keine Waffen besitzen darf. Nach einer Frist von zehn Jahren kann er sie auf Antrag wieder erhalten. Das Landgericht Saarbrücken hatte Michael E. im Jahr 1999 wegen falscher uneidlicher Aussage, versuchten Prozessbetrugs, falscher Verdächtigung, Vortäuschens einer Straftat und Verleumdung zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Der Haftantritt war drei Jahre lang zur Bewährung ausgesetzt. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2018 hervor.
Georg Altherr