Ein Mithäftling von Andreas S. hat der Polizei gegenüber ausgesagt, dass Andreas S. im Gefängnis mit seiner Tat prahle. So habe S. dem Mthäftling gegenüber erklärt, dass er den ersten Schuss mit der Schrotflinte auf die Polizeianwärterin aus der Hüfte heraus abgegeben habe. Vor Gericht bestreitet Andreas S. hingegen, in der Tatnacht überhaupt mit der Schrotflinte geschossen zu haben. Er wirft vielmehr dem Mitangeklagten Florian V. vor, die Polizeianwärterin mit der Schrotflinte getötet zu haben. Zur Aussage seines Mithäftlings sagte er, diese sei falsch. Denn: Hätte er aus der Hüfte geschossen, wäre die Schrotflinte durch den Rückschlag weggeflogen oder hätte seine Hand verletzt. Der Mithäftling wird nun wohl als Zeuge geladen. Angeblich hat Andreas S. diesem Mann auch eine Skizze der Tat gegeben und diese mit “CK” unterschrieben, was für cop killer (Polizistenmörder) stehen soll.
Außerdem kündigt Andreas S. an: „Wenn ich draußen bin, dann klär’ ich ein paar Sachen.“ Zwei früheren Jagdfreunden werde er einen Besuch abstatten. Zum ausführlichen Artikel