Unmittelbar nach der Mittagspause kritisierte Leonard Kaiser, der Verteidiger des Hauptangeklagten Andreas S., dass die Zuschauer und die Medienvertreter das Video von der Vernehmung von Florian V. nicht sehen, sondern nur hören konnten. Er schlägt vor, das Fernsehgerät so aufzustellen, dass auch die Zuschauer es sehen können. Der Vorsitzende Richter Raphael Mall fragt, wohin er das Fernsehgerät denn stellen solle. Irgendwo müsse es ja stehen. Schließlich entscheidet Mall, dass das Fernsehgerät hinter die Bank der Angeklagten und der Verteidiger geschoben wird. Etwas angefressen sagt er, dann müssten die Verteidiger eben stundenlang den Kopf nach hinten drehen. Für den Nachmittag war eigentlich vorgesehen, die zweite polizeiliche Vernehmung von Florian V. zu zeigen, die Ende Februar im Polizeipräsidium Kaiserslautern erfolgte. Sie soll vier Stunden lang gedauert haben. Richter Mall entscheidet aber, dass zunächst nochmal die erste Vernehmung vom 31. Januar gezeigt wird. Diese war zwar am Vormittag abgespielt worden, die Zuschauer hatten aber nur den Ton und nicht das Bild wahrnehmen können. Nun wird sie so abgespielt, dass auch die Zuschauer das Bild sehen können. Richter Mall setzte verärgert hinzu: "Dann sitzen wir heute eben bis 22 Uhr hier." Sollte die Wiederholung bis kurz vor 15 Uhr laufen und anschließend das Video von der Vernehmung in Kaiserslautern gezeigt werden, dann wäre rein rechnerisch um 19 Uhr hier Feierabend. Möglicherweise wird aber auch noch die Aufzeichnung der Tatnachstellung gezeigt. Die Tat war Ende Februar vor Ort bei Ulmet nachgestellt worden. Unmittelbar nach der Tatnachstellung war Florian V. im Polizeipräsidium Kaiserslautern vernommen worden. Am Ende war dann gegen 19.30 Uhr Feierabend.
Georg Altherr