Vor Gericht ist heute ein kleiner Handel abgelaufen: Der Vorsitzende Richter Raphael Mall hat mit seiner Kammer dem Antrag von Christian Kessler, Anwalt des Mitangeklagten Florian V., entsprochen, der verlangt hatte, dass die Vernehmungen seines Mandanten durch die Polizei, die im Januar und Februar erfolgten, per Video im Prozess gezeigt werden. Im Gegenzug wird Florian V., der im Prozess bisher weitgehend geschwiegen hatte, nun doch aussagen. Anwalt Kessler versicherte, dass sein Mandant Fragen der Kammer und der Anwälte der Opfer beantworten werde, sofern ihm diese vorher schriftlich zukommen. Das Gericht will die Fragen Anfang nächster Woche an Kessler schicken. Als die Verteidiger des Hauptangeklagten fragten, ob Florian V. auch deren Fragen beantworten werde, sagte Kessler: nein. Daraufhin legte Leonard Kaiser, Anwalt des Hauptangeklagten Andreas S., Widerspruch gegen den Verfahrensvorschlag des Gerichts - Videovorführung gegen Aussage von Florian V. - ein. Das Gericht zog sich kurz zur Beratung zurück und wies den Widerspruch dann ab.
Georg Altherr