Letztes Update:
20221126113247

Eltern der ermordeten Polizistin zeigen Andreas S. wegen Leichenfotos an

10:42
19.09.2022
Die Eltern der ermordeten Polizeianwärterin Yasmin B. haben Strafanzeige gegen Andreas S. gestellt. Sie werfen ihm vor, den höchstpersönlichen Lebensbereich ihrer verstorbenen Tochter und deren Persönlichkeitsrechte verletzt zu haben. Andreas S. hatte an einem vergangenen Verhandlungstag zugegeben, seine Prozessakte anderen Mitgefangenen als Lektüre zur Verfügung gestellt zu haben, unter anderem dem Gefangenen M.. Die Prozessakte enthält auch Fotos. Auf einigen dieser Fotos sind die Leichen der getöteten Polizisten zu sehen, so wie sie erschossen am Tatort gefunden wurden. Zwei dieser Fotos, die die Leiche von Yasmin B. zeigen, waren bei einer Person sichergestellt worden, die  Kontakt zu M. hat. Olaf Möller, der Rechtsanwalt der Eltern von Yasmin B., hatte die Strafanzeige verfasst und dem Gericht zukommen lassen. Der Vorsitzende Richter Raphaël Mall verlas sie in der Verhandlung. Mit Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit einer  Geldstrafe wird bestraft, wer eine Bildaufnahme, die in grob anstößiger Weise eine verstorbene Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt oder eine solche Bildaufnahme  einer dritten Person zugänglich macht.

Georg Altherr

Zeuge M. reist unverrichteter Dinge wieder ab - zurück ins Gefängnis

10:34
19.09.2022
Für heute war tatsächlich auch der Zeuge M. geladen. Bei ihm handelt es sich um einen Mann, der zuletzt zeitweise mit Andreas S. im Gefängnis saß und dem Andreas S. seine Prozessakte zum Lesen überließ. Die Aussage von M. war mit Spannung erwartet worden, weil Andreas S. diesem Mann gegenüber mit der Tat von Kusel geprahlt haben soll. Doch zur Aussage kam es wegen der Erkrankung des Sachverständigen nicht. Der Zeuge M. musste unverrichteter Dinge wieder abreisen - zurück in die Haftanstalt, in der er zurzeit einsitzt. Das Interesse an der Aussage von M. war groß: Es waren mehr Zuschauer gekommen, als der Sitzungssaal Plätze für Zuhörer bietet. 

Georg Altherr

Richter befragt Florian V. nur zum Lebenslauf

10:32
19.09.2022
Weil der Sachverständige in allen wichtigen Verhandlungsphasen zugegen sein musste, entfiel heute die Vernehmung von Florian V. weitgehend. Sein Anwalt Christian Kessler hatte zu Beginn des Verhandlungstags gesagt, sein Mandant sei bereit, die Fragen des Gerichts zu beantworten. Weil aber der Sachverständige nicht zugegen war, beschränkte sich der Vorsitzende Richter Raphaël Mall darauf, Florian V. zu seiner Lebensgeschichte zu befragen. Er stellte aber keine Fragen zur Tat und auch nicht zum Drogenkonsum des Mitangeklagten. Diese sollen nun am 28. September gestellt und beantwortet werden.

Georg Altherr

Wollen Sie Inhalte von Drittanbietern wie Facebook, Twitter oder Instagram sehen können?
https://www.rheinpfalz.de/datenschutzerklaerung/
Ja, bitte Inhalte laden.