Die Eltern der ermordeten Polizeianwärterin Yasmin B. haben Strafanzeige gegen Andreas S. gestellt. Sie werfen ihm vor, den höchstpersönlichen Lebensbereich ihrer verstorbenen Tochter und deren Persönlichkeitsrechte verletzt zu haben. Andreas S. hatte an einem vergangenen Verhandlungstag zugegeben, seine Prozessakte anderen Mitgefangenen als Lektüre zur Verfügung gestellt zu haben, unter anderem dem Gefangenen M.. Die Prozessakte enthält auch Fotos. Auf einigen dieser Fotos sind die Leichen der getöteten Polizisten zu sehen, so wie sie erschossen am Tatort gefunden wurden. Zwei dieser Fotos, die die Leiche von Yasmin B. zeigen, waren bei einer Person sichergestellt worden, die Kontakt zu M. hat. Olaf Möller, der Rechtsanwalt der Eltern von Yasmin B., hatte die Strafanzeige verfasst und dem Gericht zukommen lassen. Der Vorsitzende Richter Raphaël Mall verlas sie in der Verhandlung. Mit Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe wird bestraft, wer eine Bildaufnahme, die in grob anstößiger Weise eine verstorbene Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt oder eine solche Bildaufnahme einer dritten Person zugänglich macht.
Georg Altherr