Florian V. kann darauf hoffen, am 30. November den Gerichtssaal als freier Mann zu verlassen. Die Staatsanaltschaft hält es schon seit Prozessbeginn für ausgeschlossen, dass Florian V. in der Tatnacht auf die beiden Polizisten schoss, die die Wilderer kontrollierten. Heute beantragte die Staatsanwaltschaft zudem, das Verfahren gegen Florian V. wegen versuchter Strafvereitelung einzustellen. Die Strafverfolger halten es also nicht mehr für erwiesen, dass Florian V. versuchte, den Doppelmord zu vertuschen oder Andreas S. davonkommen zu lassen. Florian V. ist folglich nur noch wegen Wilderei angeklagt und muss dafür wohl nicht ins Gefängnis. Der für ihn zuständige psychologische Gutachter forderte Florian V. indirekt dazu auf, mehr aus seinem Leben zu machen und endlich eine Arbeit in seinem erlernten Beruf als Schlosser anzutreten. Im Saarland gebe es aktuell 27 offene Stellen in diesem Beruf, in ganz Deutschland tausend. Der Vorsitzende Richter appelllierte daraufhin an Florian V.: "Packen Sie es an!"
Georg Altherr